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AGBs

1. Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Zusammenarbeit zwischen der ARDUS gGmbH ihren Partnern und Lehrgangsteil-nehmern.
1.1. Die AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, soweit keine speziellen Regelungen vereinbart wurden.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen von Partnern oder Lehrgangsteilnehmern haben keine Geltung.

2. Inhalte
2.1. Die ARDUS gGmbH ist gebunden an die gesetzlichen Vorgaben an die Leitlinien des ERC sowie an die Empfehlungen der Bundesärztekammer.
2.2. In der Gestaltung der Inhalte ist die ARDUS gGmbH frei, jedoch an die eigenen Lehrplaninhalte der jeweils gültigen Fassung gebunden.
2.3. Jeder Vertragspartner kann in schriftlicher Form Änderungen des Leistungs-umfanges beantragen. Der Empfänger wird die Änderungswünsche entsprechend der Realisierbarkeit prüfen und mitteilen inwieweit diese durchführbar sind. Inhalt und Ablauf des Lehrgangsprogramms ebenso wie der Einsatz der Lehrkräfte können unter Wahrung des Gesamtcharakters und der gesetzlichen Vorgaben geändert werden.

3. Lehrgänge
3.1. Anmeldung zu den regulär angebotenen Lehrgängen/Kursen
Grundsätzlich ist keine Voranmeldung zu den laufend angebotenen Kursen erforderlich. Voranmeldungen können aber jederzeit telefonisch, per E-Mail, per SMS, oder persönlich erfolgen und garantieren bis zum Lehrgangsbeginn die Teilnahme am Kurs. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt mit Eintragung in die Teilnehmerliste und der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag zu Lehrgangsbeginn.
3.2. Vereinbarte Lehrgänge
Kurse die außerhalb der angebotenen Kurszeiten liegen, bedürfen der Anmeldung, Vorabsprache und eines Angebotes. An dieses Angebot ist die ARDUS GmbH drei Wochen gebunden, danach bedarf es einer Neuverhandlung. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.
3.3. Stornierungen vereinbarter Kurse
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Eine Abmeldung von vereinbarten Lehrgängen ist bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei, maßgeblich ist das Datum des ersten Lehrgangstages. Bei Stornierungen 30 – 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 25% der Kursgebühr exklusive der Nebenkosten berechnet. Werden Absagen unter 14 Tage getätigt berechnen wir 50% der Lehrgangsgebühr zuzüglich anfallender Nebenkosten. Wird ein Ersatztermin vereinbart werden nur die entstandenen Nebenkosten berechnet. Bei Nichterscheinen oder Absagen kürzer als 4 Arbeitstage berechnen wir die volle Lehrgangsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nichtgenutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
3.4. Zahlungsbedingungen
Die anfallende Lehrgangsgebühr ist zum Beginn des Kurses vollständig in bar zu entrichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen durch Entscheidung der Leitung der ARDUS gGmbH möglich. Bei Rechnungsvereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung (üblicher Postzugang) ohne Abzug zu leisten. Zahlungen sind für den Empfänger kostenfrei zu leisten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtswirksamer Gegenforderungen ist nicht statthaft. Widerspruch gegen die Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang erfolgen ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
Für notwendige Mahnungen berechnen wir als Mahnspesen 8,- € je Mahnung zzgl. notwendiger Auslagen für das Mahnverfahren ( Anwalts-, Gerichtskosten u.ä. ). Als Verzugszinsen berechnen wir nach über- schreiten des Zahlungsziels 5% + Leitzins EZB.
3.5. Ausschluss vom Lehrgang
Sofern ein Teilnehmer vor oder während des Lehrgangs Drogen oder Alkohol zu sich genommen hat, erfolgt unverzüglich eine Sperrung der Teilnahme für diesen Kurs. Der Teilnehmer wird entsprechend seines Allgemeinzustandes nach hause geschickt, bei Minderjährigen den Eltern oder dem Rettungsdienst bzw. staatlichen Stellen übergeben.
Ein Ausschluss kann auch bei schweren Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag erfolgen. Der Lehrgang kann in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nur vollständig wiederholt werden.

4. Urheberrechte / Nutzungsrechte
4.1. Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs – und Verwert-ungsrechte an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, Folien, Heften usw. stehen ausschließlich der ARDUS gGmbH zu. Es besteht kein Recht zur fotomechanischen, digitalen oder elektronischen Erfassung, Vervielfältigung oder der Speicherung von Lehrgangsinterna in elektronischen Medien und zur Weitergabe an Dritte.
4.2. Die Vertragspartner und Lehrgangsteilnehmer sind berechtigt die jeweils zur Verfügung gestellten Materialien für den persönlichen Gebrauch und private Zwecke zu nutzen. Jeder Auszug bedarf der Genehmigung durch die ARDUS gGmbH.

5. Haftung
5.1. Der jeweilige Lehrgang wird nach dem derzeitigen Wissensstand mit größter Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat, dessen Folgen und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
5.2. Die ARDUS gGmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie diese zu vertreten hat und sofern der Kursteilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5.3. Der Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
5.4. Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlichen Ereignissen, die die ARDUS gGmbH nicht zu vertreten hat, sowie unerwarteter Krankheit der Lehrkraft befreien uns für die Dauer der Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Kursdurchführung / Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit ist ein Ersatztermin zu vereinbaren. Schadenser-satzansprüche bestehen nicht.
5.5. Für Schäden am Eigentum der Teilnehmer sowie für Verluste am persönlichen Eigentum wird keine Haftung übernommen.
5.6. Die ARDUS gGmbH ist versichert. Bei offenen Lehrgängen ist der Teilnehmer selbst für seine Versicherung verantwortlich. Die Teilnahme an unseren Lehrgängen und den durchgeführten Übungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Dresden.

7. Salvatorische Klausel / Nebenabreden
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der einzelnen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine Ersatzregelung treffen, die dem Inhalt der bisherigen unwirksamen Regelung nach den Vorstellungen und allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftsgründen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Die ARDUS gGmbH ist berechtigt die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, dies gilt im besonderen bei einer Änderung der Rechtslage. Die Vertragspartner werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

Die AGB treten mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.

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