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Was wir machen

Was du von uns bekommen kannst.

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Erste Hilfe Kurs

Erste Hilfe bedeutet durch gezieltes Verhalten des Ersthelfers die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Die gekonnte Anwendung anerkannter Grundregeln zur Rettung bei Unglücksfällen und Erkrankungen mit den unter den gegebenen Umständen vorhandenen Materialien ist Inhalt des Kurses. Die zugelassenen Dozenten (Ermächtigung: 8.1181/ARDUS gGmbH) führen diese Ausbildung  durch.

Passfotos und Sehtest

Das Passbild muss biometrietauglich sein. Dies bedeutet die Anforderungen an Format, Kopfposition, Gesichtsausdruck, Augendarstellung, Blickrichtung, Bildschärfe, Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität müssen den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Die ARDUS GmbH fertigt mit digitaler Technik die entsprechenden Fotos an.

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A, A1, AM, B, BE, M, L,T benötigen den Nachweis einer ausreichenden Tagessehschärfe zum Führen eines Kraftfahrzeuges.  im Straßenverkehr. Die ARDUS GmbH ist eine amtlich zugelassene Sehteststelle (D 914) und kann diesen Test durchführen. Geprüft wird die zentrale Tagessehschärfe gemäß § 12 Abs.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Der Sehtest darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, CE oder D, D1, DE, DE1 oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gem. § 11 Ab.9 und § 48 Abs. 4,5 FeV benötigen der Nachweis des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens durch eine ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten gem. § 12 Abs.6 FeV.

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Kurse für dich und deine Firma 

ERSTE HILFE – Grundkurs für betriebliche Ersthelfer (9 UE)                   Ersthelfer in ihrem Betrieb auszubilden und zu beschäftigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen für die Anzahl der Ersthelfer in ihrem Betrieb sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 26 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1). Wir bieten durch unsere BG – zugelassenen Dozenten (Genehmigungs-Nr. 8.1181/ARDUS gGmbH) eine praxisnahe an den spezifischen Risiken ihrer Branche orientierten Ausbildung. In unseren Seminaren arbeiten wir an einer höheren Sensibilität für potentielle Gefahren und schaffen Raum für Austausch und Diskussion.

 ERSTE HILFE – Training für betriebliche Ersthelfer (9 UE)             Gemäß § 2 (1) BGV A1 ist eine regelmäßige Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer im Zweijahresrhythmus notwendig. Wir übernehmen mit unserer Erste Hilfe – Fortbildung die Weiterbildung Ihrer Ersthelfer.

Im Zug des Service nehmen unsere Mitarbeiter zu Beginn der Ausbildung die Erfassung der Daten Ihrer Teilnehmer vor, und gewährleisten im Anschluss für Ihr Unternehmen die Abrechnung der Ausbildung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen.

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